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Urteil in Karlsruhe: Bayerns Verfassungsschutzgesetz teils verfassungswidrig

Überwachungen von Wohnungen, Handyortungen, mehrtägige Beobachtungen von Personen: Das bayerische Verfassungsschutzgesetz gibt den Behörden weitreichende Befugnisse. Jetzt setzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dem ein Ende.

Bayerns Verfassungsschutzgesetz ist teilweise verfassungswidrig und muss in zahlreichen Punkten eingeschränkt werden. Dieses Urteil hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet.

In seiner bisherigen Fassung verletze das bayerische Gesetz das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Fernmeldegeheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stefan Harbarth, bei der Urteilsverkündung. Der Erste Senat grenzt sowohl bei der Überwachung als auch bei der Auswertung und Weitergabe der Erkenntnisse die Befugnisse des Verfassungsschutzes ein.