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Coronaregeln: Genesenenstatus im Bundestag gilt weiter sechs Monate

Mitte Januar hat das Robert Koch-Institut den Genesenenstatus von sechs auf drei Monate reduziert. Die Neuregelung gilt aber nicht für den Bundestag.

Seit dem 14. Januar gelten mit dem Coronavirus Infizierte in Deutschland nur noch drei statt sechs Monate nach der Erkrankung als genesen. Im Plenarsaal des Bundestags sieht das anders aus. Der Bundestag hat bestätigt, dass dessen Allgemeinverfügung weiterhin gelte. Zunächst hatte die »Zeit« berichtet.